Der Fall in Bayern vor einem Monat sorgte für Aufsehen: Ein betrunkener Fussgänger wurde an einem öffentlichen Fest mit drei Promille von der Polizei aufgegabelt, weil er randaliert hat. Nun musste er den Führerausweis abgeben – obwohl er nicht mit dem Auto unterwegs war. Doch das ist keineswegs nur ein Behördenwahnsinn aus Deutschland: «Ein Führerausweisentzug eines stark alkoholisierten Fussgängers ist auch in der Schweiz möglich», so der stellvertretende Abteilungsleiter Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamtes Zürich, Peter Zambelli gegenüber tilllate.com. Der Verkehrsmediziner der Universität Bern, Matthias Pfäffli, ergänzt: «Der Führerausweis kann auch dann entzogen werden, wenn man noch nie alkoholisiert ein Auto gefahren hat.»
Müssen jetzt alle betrunkenen Fussgänger Angst vor einem Führerausweisentzug haben? «Nein», versichert Zambelli. Die Fälle in der Schweiz dürften eher selten sein: «Alkoholisierte Fussgänger müssen in der Schweiz grundsätzlich nicht mit einem Führerausweisentzug rechnen.» Konkret würde die Polizei die Weichen stellen, ob der Fall überhaupt ans Strassenverkehrsamt weitergeleitet wird. «Voraussetzung für eine verkehrsmedizinische Untersuchung ist, dass der dringende Verdacht besteht, dass die Person an einer Alkoholsucht leidet», sagt Zambelli.
1'500 Franken für unfreiwilligen Test
Wird erst einmal ein Fahreignungs-Gutachten vom Strassenverkehrsamt verlangt, könnte das schnell ins Geld gehen. «Die Kosten muss dann der Betroffene aus eigener Tasche bezahlen», so Pfäffli, Facharzt für Rechtsmedizin. Neben dem ärztlichen Gespräch und einer körperlichen Untersuchung werden auch Bluttests, Urintests und eine Haaranalyse gemacht. Kostenpunkt: Knapp 1‘500 Franken. Da lohnt sich die Überlegung, vielleicht gleich nach dem Clubbing das Taxi nach Hause zu nehmen und sich bis vor die Türe chauffieren zu lassen.

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